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Newsletter – OptIn

Beim Aufbau Deiner Liste ist wichtig das OptIn Verfahren anzuwenden.

Im Ablauf heisst das:

Jemand trägt sich mit Name und E-Mailadresse in Deinen Newsletter ein.
Nun folgt an diese Adresse eine Begrüßungsmail, die der E-Mail Adresseninhaber bestätigen muss. In dieser Mail steht dann etwa folgende Formulierung:

Vielen Dank für Dein Interesse. Du hast Dich in meinen Newsletter eingetragen, wenn Du also weitere Info´s möchtest, bestätigst Du das mit klicken auf diesen Link.

Wird der Link geklickt, ist damit eine Einwilligung erfolgt.

Mit dem Bestätigungslink hast Du eine Einverständiserklärung des E-Mail Besitzers und kannst nun sorgenfrei Deine Post an ihn senden, ohne in Gefahr zu geraten als Spamer abgemahnt zu werden.

Zum einen hat derjenige seine Daten eingetragen, und Du hast diese nochmal bestätigen lassen.

Das ist nach deutschem Recht wichtig, und Du ersparst Dir damit die eine oder andere Abmahnung, was teuer werden könnte.

Achte immer darauf, das sich Dein Leser jederzeit mit einfachen Mitteln aus dem Newsletter wieder austragen kann.

Das sollte in jeder Nachricht von Dir an passender Stelle erklärt werden.
Am besten steht am Ende jeder Mail ein Link zur Verfügung, damit sich Dein Leser einfach und unproblematisch austragen kann.

Warum? Was nützt Dir ein Leser , der Deine Nachricht nicht lesen will? Also Reisende soll man nicht aufhalten!

Und es ist auch vom Gesetzgeber so gefordert, genau wie AGB und Impressum bei gewerblichen Anbietern.

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